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CE-KONFORMITÄT

INDEX
1. CE-ZERTIFIZIERUNG: MASCHINENKENNZEICHNUNG
2. FAST MASCHINE: WASSIE IST
3. CE-KONFORMITÄT: KONTROLLEN VOR DER INTERVENTION
4. VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE: VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE, WASSIE SIND

CE-ZERTIFIZIERUNG: MASCHINENKENNZEICHNUNG

Die CE-Kennzeichnung von Maschinen ist ein Instrument zum Schutz der Sicherheit des Bedieners bei der Arbeit und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwendung technischer Geräte und stellt eine Selbstzertifizierung dar, die der Hersteller gleichzeitig mit der Herstellung des Geräts ausstellt. Mit dieser Zertifizierung kann die Maschine auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Mit der Anbringung des Kennzeichens verpflichtet sich der Hersteller, die Maschine mit allen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen auszustatten, um die Einhaltung der technischen Norm zu gewährleisten.

Seit 1996, als die Maschinenrichtlinie, die europäische technische Norm, in Kraft trat, hat sie einen Fixpunkt für die bisherige Anwendung technischer Normen durch die Hersteller vorgegeben. Mit der letzten Aktualisierung, der Maschinenrichtlinie 42/2006/EG, wird die Erstellung eines technischen Dossiers vorgeschrieben, das die Risikoanalyse bei der Inbetriebnahme der Produktionseinheit berücksichtigt. Es ist daher von größter Bedeutung, die Anwendungsbereiche und Maßnahmen zu definieren, die die Einhaltung der technischen Norm gewährleisten.

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FAST MASCHINE: WAR IST

Wird der Hersteller mit der Herstellung einer Komponente einer modular aufgebauten Maschine beauftragt, wird das einzelne Element als „Quasi-Maschine“ bezeichnet. Definitionsgemäß darf das einzelne Element keine eigenständige Funktionsfähigkeit haben, so dass es einem Maschinenbauteil gleichgestellt ist. Diesem Grundsatz folgend, legt die technische Norm fest, dass die unvollständige Maschine keine CE-Kennzeichnung benötigt, da diese Komponente Teil der Bewertung der gesamten Maschine gemäß der Maschinenrichtlinie 42/2006/EG ist.

Die gesamte Maschine wird mit einer eigenen CE-Kennzeichnung und einer eigenen Betriebs- und Wartungsanleitung versehen. Ebenso ist der Hersteller verpflichtet, das Personal im richtigen Umgang mit der Gesamtmaschine zu schulen. Der Hersteller der unvollständigen Maschine kann sich dann darauf beschränken, eine Einbauerklärung für die Unterbaugruppe abzugeben, in der er auf die grundlegenden Sicherheitsanforderungen und die Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien hinweist.

CE-KONFORMITÄT: KONTROLLEN VOR DER INTERVENTION

Die CE-Kennzeichnung weist daher auf die folgenden Merkmale der Maschine hin:

  1. Produktionsjahr nach 1996, d.h. Anpassung der Maschine an die Maschinenrichtlinie.
  2. Vorhandensein einer Gebrauchsanweisung für die Nutzung und Wartung.
  3. Risikobeurteilung gemäß den Technischen Normen für Sicherheit EN ISO 14120 (Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung und den Bau von trennenden Schutzeinrichtungen) und EN ISO 14119 (Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen).

Dies bedeutet, dass dem Eingriff in die Maschine eine Überprüfung der Unterlagen vorausgehen muss. Neben der notwendigen Überprüfung des Vorhandenseins der CE-Kennzeichnung ist zu prüfen, ob der Name des Herstellers mit der EG-Konformitätserklärung übereinstimmt.

Die Kapitel über Sicherheit und Restrisiken sollten auch in der Betriebsanleitung nachgelesen werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Schutzsysteme und Sicherheitsvorrichtungen korrekt installiert sind.

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VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE: VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE, WAS SIE SIND

Das Sachverständigengutachten ist ein obligatorischer Schritt, wenn die Maschine keine CE-Kennzeichnung hat. Es handelt sich um einen vereidigten Bericht, den ein Techniker zu einer technisch-wirtschaftlichen Frage oder zur Bescheinigung der Wahrheit in einer technischen Angelegenheit erstellt. Damit kann sichergestellt werden, dass die Maschine die CE-Kennzeichnung erfüllt, was eine Voraussetzung für den Verkauf, die Vermietung und die Wiedervermarktung einer Maschine ist.

Dieses Dokument wurde von einem Sachverständigen erstellt und kann nur von einem eingetragenen Berufsangehörigen ausgestellt werden. Das Inverkehrbringen einer Maschine ohne die entsprechenden Unterlagen kann sowohl für den Hersteller als auch für den Hersteller, den Konstrukteur und den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Schäden führen. Die vorgesehenen Sanktionen umfassen sowohl eine Geldstrafe als auch gemeinsame strafrechtliche Sanktionen. Es ist daher ratsam, sich von Fachleuten vergewissern zu lassen, dass die Maschinen den Vorschriften entsprechen.

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