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SICHERUNGSMASCHINEN

INDEX
1. SICHERHEIT
2. CE-KENNZEICHNUNG VON MASCHINEN
3. FAST MASCHINE UND CE-KENNZEICHNUNG
4. ZUSAMMENFASSUNG DER MASCHINENRICHTLINIE

SICHERHEIT

Die Maschinenrichtlinie 42/2006/EG ist das Instrument, das die Europäische Union den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt.
Sicherheit am Arbeitsplatz
in jedem Produktionskontext. Sowohl der Hersteller der Maschine als auch der Eigentümer der Produktionseinheit sind als Arbeitgeber und Letztverantwortliche für die Produktion verpflichtet, die Vorschriften über die Sicherheit von Produktionsanlagen zu beachten.

Die Anwendung der Maschinenrichtlinie ist jedoch nur ein Aspekt, der berücksichtigt werden muss. Die technische Norm sieht nämlich eine Betriebsgarantie bei der ersten Inbetriebnahme vor, die durch die CE-Kennzeichnung gewährleistet wird. Darüber hinaus ist es notwendig, routinemäßige und außerordentliche Wartungsarbeiten durchzuführen und das Gewicht aller Änderungen zu bewerten, um die vollständige Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie und den für das Produkt erforderlichen Spezifikationen zu gewährleisten.
CE-Kennzeichnung
.

1996 ist das Jahr, in dem der Schlussstrich unter die Maschinenrichtlinie gezogen wird. Bis dahin waren Maschinen für den industriellen Einsatz nicht so streng wie die heutige CE-Kennzeichnung. Die Hersteller verwendeten eine Reihe von technischen Normen zum Schutz der
Sicherheit am Arbeitsplatz
des Bedieners bei der Verwendung des Geräts. Der Auslegungsspielraum und das Fehlen einer Maschinenrichtlinie, die detailliert informieren kann, warfen eine Reihe von Auslegungszweifeln auf und führten häufig zu rechtlichen Grauzonen. Dies führte dazu, dass die Maschinen nicht immer die erforderlichen Anforderungen für die reguläre Ce-Kennzeichnung erfüllten.

Die derzeitige Maschinenrichtlinie schreibt die CE-Kennzeichnung für Geräte vor, die nach 1996 hergestellt wurden. Es empfiehlt sich, dass die technische Abteilung des Unternehmens und die Beauftragten für Arbeitssicherheit überprüfen, ob die Kennzeichnung mit der CE-Kennzeichnung an jeder Maschine vorhanden ist. Das Vorhandensein der
CE-Kennzeichnung
ist in der Tat ein Indikator für die vollständige Einhaltung der Maschinenrichtlinie 42/2006/EG durch den Gerätehersteller.

Die Maschinenrichtlinie selbst weist auf die Notwendigkeit hin, das Vorhandensein und die Übereinstimmung der technischen Unterlagen der Maschine zu überprüfen. Es ist zu bedenken, dass die CE-Kennzeichnung das Instrument ist, mit dem der Hersteller bescheinigt, dass das Werkzeug den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Diese Kennzeichnung ermöglicht den freien Verkehr der Maschine im europäischen Raum, da sie anzeigt, dass der Hersteller das Gerät mit den erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ausgestattet hat.

Das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung erfordert jedoch eine Integration durch eine vollständige Risikoanalyse gemäß den technischen Normen – wie EN ISO 14120 und EN ISO 14119 – hinsichtlich der
Risikobewertung
in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen. Wenn eine Maschine, die vor 1996 hergestellt wurde, sicher gemacht werden soll, muss der Grundsatz der Nichtkonformität mit den Anforderungen der CE-Kennzeichnung und der Maschinenrichtlinie berücksichtigt werden.

Das Gesetzesdekret 81/08 enthält Anhang V zur Analyse der Schwachstellen von Maschinen im Hinblick auf die Erlangung der CE-Kennzeichnung. Die Interventionen umfassen den Einsatz eines
Schutz vor Unfällen
ortsfesten oder mobilen Geräten und der Verwendung von Verriegelungseinrichtungen. Die technische Bewertung von Lösungen zur Unfallverhütung erfordert daher eine technische und rechtliche Analyse, die auf die Eignung der CE-Kennzeichnung und die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie achtet.

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CE-KENNZEICHNUNGSMASCHINEN

Die Übereinstimmung von CE-gekennzeichneten Geräten mit der Maschinenrichtlinie 42/2006/EG ist Teil der Pflichten des Herstellers. Der Hersteller der Maschine haftet rechtlich für die Nichtübereinstimmung der Maschine mit den zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme angegebenen Spezifikationen. Die mit der CE-Kennzeichnung verbundene Verpflichtung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Rolle der Aufrechterhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz Betrieb, in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie.

In diesem Fall ist es der Arbeitgeber, der für die gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich ist und die Haftung für Schäden übernimmt, die den in der Produktionseinheit anwesenden Arbeitnehmern oder Dritten entstehen. Die Rolle des Auftragnehmers ist von entscheidender Bedeutung für die Koordinierung der Maßnahmen der technischen Abteilungsleiter, des Sicherheitsbeauftragten und der Produktionsmitarbeiter. Sie ist Teil der Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Überprüfen Sie die korrekte Anwendung der Maschinenrichtlinie in der Produktionseinheit.
  • Aktivieren Sie die erforderlichen Maßnahmen und erhöhen Sie das Niveau der Sicherheit am Arbeitsplatz durch Absperrungen und andere Arten des Unfallschutzes.
  • Stellen Sie sicher, dass die
    Industrieller Schutz
    funktionstüchtig und vor Manipulationen geschützt sind.

Die Festlegung der Verantwortung im Hinblick auf die Einhaltung der Maschinenrichtlinie ermöglicht eine wirksame Organisation der Aufgaben innerhalb des Unternehmens, um wirksame Maßnahmen zur Unfallverhütung zu gewährleisten. In dieser Hinsicht kann der RSPP – Leiter des Präventions- und Schutzdienstes – ein Beauftragter des Arbeitgebers sein, kann aber auch mit dem Arbeitgeber selbst zusammenfallen.

Die RSPP hat die spezifische Aufgabe, die Übereinstimmung von Maschinen mit den Anforderungen der CE-Kennzeichnung und die Übereinstimmung von Wartungsarbeiten mit der Maschinenrichtlinie zu bewerten. Es stimmt zwar, dass der Arbeitgeber die Hauptverantwortung für das Geschehen in der Produktion trägt, aber der RSPP kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn er nicht beweisen kann, dass er den Arbeitgeber über Mängel im Arbeitsschutzsystem informiert hat.

Artikel 33 des Gesetzesdekrets 81/08 spricht in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache. Nachdem sichergestellt ist, dass jede Maschine vorläufig mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, muss jede Art von Arbeit die in der Maschinenrichtlinie beschriebenen Anforderungen erfüllen können. Die Korrektheit der
CE-Kennzeichnung
kann direkt an der Maschine überprüft werden, neben den Details, die ihre Eigenschaften beschreiben.

Bevor Sie mit den Wartungsarbeiten beginnen, müssen Sie auch die Handbücher der Maschinen lesen und sich von den Abschnitten über die Sicherheit am Arbeitsplatz und das Restrisiko überzeugen. Der Name des Maschinenherstellers muss daher mit der CE-Kennzeichnung der Konformitätserklärung und weiteren technischen Unterlagen gemäß der Maschinenrichtlinie übereinstimmen.

Die Einhaltung der Maschinenrichtlinie muss dann durch die Überprüfung des Vorhandenseins und der korrekten Installation sowohl der Unfallschutzvorrichtungen als auch der Maschinenkomponenten selbst erfolgen. Das Grundprinzip besteht darin, dass alles getan wird, um die
Sicherheit am Arbeitsplatz
der Produktion. Die wichtigste Maßnahme ist die Überprüfung des CE-gekennzeichneten Geräts auf seine Konformität mit der Maschinenrichtlinie.

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FAST MASCHINE UND CE-KENNZEICHNUNG

Der Hersteller ist nicht immer verpflichtet, die CE-Kennzeichnung der von ihm hergestellten Geräte direkt anzubringen. Dies ist bei der Quasi-Maschine als modularem Bauteil tatsächlich der Fall. Bei der Betrachtung der
Maschinenrichtlinie 42/2006/EG
Die Notwendigkeit der CE-Kennzeichnung gilt nämlich für Maschinen, die in der Lage sind, ihre Funktion unabhängig und ohne weitere Bauteile zu erfüllen. So schließt die Maschinenrichtlinie Bauteile, die nicht in der Lage sind, eigenständig eine Funktion zu erfüllen, von der Verpflichtung aus.

Die CE-Kennzeichnung ist nach wie vor erforderlich, um sicherzustellen, dass das Gerät die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Die Zertifizierung muss sich jedoch auf den gesamten Satz von Quasi-Maschinen erstrecken, eben weil die Quasi-Maschine ihre Funktion nur in Verbindung mit den anderen modularen Komponenten erfüllt.

Die Maschinenrichtlinie verpflichtet daher den Hersteller im Einzelfall, eine Einbauerklärung zur Erinnerung an die grundlegenden Arbeitsschutzanforderungen gemäß Anhang I der Maschinenrichtlinie auszustellen. Diese Erklärung ist nützlich für die Zertifizierung und die anschließende CE-Kennzeichnung der Maschine, unabhängig davon, ob es sich um einen Neuaufbau oder um eine Erweiterung einer bestehenden Maschine handelt.

Dies betrifft auch die Gestaltung von Absperr- und Unfallschutzstrukturen, die insofern sinnvoll sind, als die modulare Maschine keine eigene Arbeitsschutz- und Präventionsstruktur im Produktionsbereich hat. Neben der CE-Kennzeichnung ist es daher notwendig, die Standards für
Sicherheit am Arbeitsplatz
aktive Vorbeugung gegen mechanische, thermische und Lärmrisiken von Maschinen.

Neben dem Fall der modularen Maschinen gibt es weitere Kontexte, in denen Maschinen eine zusätzliche CE-Kennzeichnung benötigen, um der Maschinenrichtlinie zu entsprechen. Dies ist der Fall bei der Überholung von Maschinen, die nach 1996 hergestellt wurden. Es ist zu bedenken, dass die ständige Aktualisierung der technischen Normen dazu führt, dass einige Geräte, die in Maschinen mit CE-Kennzeichnung eingebaut sind, veraltet sind. Die Einhaltung der Maschinenrichtlinie setzt in diesen Fällen eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls voraus.

Wenn die Änderung das Hinzufügen weiterer Komponenten und eine Änderung der Funktion der Maschine beinhaltet, muss eine neue
CE-Kennzeichnung
. Dies ist beispielsweise bei Arbeiten der Fall, bei denen elektrische Schalttafeln und mechanische Teile hinzugefügt werden. Handelt es sich bei der Modernisierung hingegen nur um den Einbau einer Sicherheitseinrichtung, wird die Funktion der Maschine nicht verändert. Eine neue CE-Kennzeichnung ist daher nicht erforderlich, um die Einhaltung der Maschinenrichtlinie zu gewährleisten.

Das Prinzip besteht darin, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, ohne jedoch die Funktion der Maschine selbst zu verändern. Die Einhaltung der Maschinenrichtlinie erfordert jedoch eine Dokumentation der Eingriffe und die Erstellung eines Berichts über die vorgenommenen Verbesserungen. Ziel ist es, den Zweck und den Gewinn an Arbeitssicherheit durch die außerordentlichen Wartungsarbeiten zu spezifizieren.

Diese Art der Aufrüstung kann die anlagentechnische Komponente der Maschine betreffen, aber auch die Implementierung von Systemen
Sicherheit Schutz
direkt mit der Maschine verbunden. Die Auslegung im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz stellt sicher, dass der Eingriff die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 42/2006/EG vollständig erfüllt.

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ZUSAMMENFASSUNG DER MASCHINENRICHTLINIE

Die CE-Kennzeichnung und die Maschinenrichtlinie 42/2006/EG sind zwei der Instrumente, die die EU eingeführt hat, um das Recht auf Sicherheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der betrieblichen Produktion zu schützen. Ist die CE-Kennzeichnung für den Maschinenhersteller verpflichtend, so ist die Einhaltung der Maschinenrichtlinie eine der Aufgaben des
Arbeitgeber
.

Die CE-Kennzeichnung ist eine Selbstzertifizierung für die Konformität des Produkts mit den Kriterien der Maschinenrichtlinie. Da es sich um eine vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung handelt, obliegt es der für das Unternehmen verantwortlichen Person, deren Richtigkeit zu überprüfen. Die Anbringung der CE-Kennzeichnung hängt vom Herstellungsjahr der Maschine ab.

Die bis 1996 hergestellten Geräte folgten willkürlichen technischen Vorschriften und litten unter der Uneinheitlichkeit der anzuwendenden Regeln. Seit der Einführung der CE-Kennzeichnung und dem Diktat der Maschinenrichtlinie hat sich die Landschaft radikal verändert. Diese Zertifizierung wird verwendet, um den Verkehr von Maschinen im europäischen Handel zu gewährleisten.

Für Geräte ohne ein solches Dokument ist daher eine Konformitätsbewertung erforderlich, um die Zertifizierung und damit die CE-Kennzeichnung anzupassen. Anhang V des Gesetzesdekrets 81/08 ist das Instrument, das für die Anpassung von Maschinen zum Zwecke der CE-Kennzeichnung verwendet werden muss. Die Einhaltung der
Maschinenrichtlinie
ist eine besondere Verantwortung des Arbeitgebers.

Dies bedeutet, dass Synergieeffekte zwischen der obersten Führungsebene und dem Personal in den Bereichen Technik, Koordinierung der Produktionseinheiten und Risikobewertung erforderlich sind. Es ist daher notwendig, dass die Maschinenrichtlinie bei jeder Maschine umgesetzt wird, dass Präventivmaßnahmen durch Sicherheitssysteme wie Schutzvorrichtungen und die Anpassung von Anlagen getroffen werden und dass das ordnungsgemäße Funktionieren der industriellen Schutzsysteme gewährleistet wird.

Dies ist möglich durch die genaue Festlegung der Verantwortungsbereiche des Arbeitgebers, des RSPP und der mit der technischen und gestalterischen Bewertung der Anlagen beauftragten Personen. Es ist daher sinnvoll, jede Maschine sowohl auf die Konformität mit der CE-Kennzeichnung gemäß den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie als auch auf die Verbesserung der Arbeitssicherheit hin zu überprüfen.

Die Quasi-Maschine ist eine Ausnahme von der Verpflichtung des Herstellers, die CE-Kennzeichnung anzubringen. Die Beschaffenheit des einzelnen Moduls macht es für die Gesamtfunktion der Maschine ungeeignet. Daher muss der Hersteller eine Einbauerklärung ausstellen, in der er an die grundlegenden Anforderungen der
Sicherheit am Arbeitsplatz
gemäß der Maschinenrichtlinie.

Die Zertifizierung und CE-Kennzeichnung wird dann von einem qualifizierten und registrierten Techniker vorgenommen. Dieser Grundsatz gilt auch für Anpassungen und Nachrüstungen von Maschinen, die bereits zertifiziert sind, bei denen sich aber die Funktion wesentlich ändert. Das Grundprinzip für die korrekte Anwendung der
Maschinenrichtlinie 42/2006/EG
Unter den Schutz der Arbeitssicherheit fällt die Schulung und Unterrichtung des Bedieners, der technischen Planer, der Wartungs- und Koordinationsleiter des Produktionsbereichs.

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