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ARBEITSSICHERHEIT

INDEX
1. ARBEITNEHMER: PFLICHTEN UND RECHTE
2. ARBEITGEBER: DEFINITION
3. SICHERHEITSSCHULUNG: WAS DER ARBEITGEBER TUN MUSS
4. ZUSAMMENFASSUNG ZUR SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

ARBEITNEHMER: PFLICHTEN UND RECHTE

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts große Fortschritte gemacht wurden. Die ersten Ansätze offizieller Arbeitstexte gehen auf diese Zeit zurück. Mitten in der industriellen Entwicklung richtete sich die Gesetzgebung stärker auf die Pflichten des Arbeitnehmers aus. Angesichts der steigenden Zahl von Unfällen richtete sich der Text an Arbeitnehmer, die in engem Kontakt mit Maschinen stehen.

Gerade in der Industrie wurde die Sicherheit zwar berücksichtigt, aber mit Blick auf die Kontinuität der Arbeitskräfte. Die Entwicklung des Arbeitsrechts folgte der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, wurde von den Gewerkschaften unterstützt und in das neue Konzept der Industrie integriert. Der TUSL (Testo Unico sulla Sicurezza sul Lavoro), das Ergebnis von Art. 20 des Gesetzesdekrets 81/08 ist die aktuelle Referenz zu diesem Thema.

Der Schutz der Arbeitnehmer besteht nicht nur aus Rechten. Die Arbeitnehmer haften für Schäden, die sie sich selbst oder anderen bei ihrer Arbeit zufügen, wenn sie die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten. In dem Maße, in dem ein angemessener Schutz geboten ist, ist es die Pflicht jedes Arbeitnehmers, die Schulung zu befolgen und durchzuführen.

Dies umfasst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung. Dies betrifft alle Arbeitsbereiche und ist nicht auf den mechanischen und industriellen Sektor beschränkt. Jede Arbeit hat ihre eigenen Werkzeuge, und es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen, um seine Arbeit sicher ausführen zu können. Die Gesundheitsüberwachung, die fälschlicherweise als fakultatives Recht angesehen wird, ist ein Beispiel für eine Verpflichtung des Arbeitnehmers.

Im Mittelpunkt der Rechtsvorschriften stehen die Rechte des Arbeitnehmers, die eng mit den Pflichten verbunden sind. In jedem Unternehmen ist der Sicherheitsbeauftragte der Arbeitnehmer
Sicherheit am Arbeitsplatz
(RLS) ist die Bezugsgröße für Arbeitnehmer in Bezug auf den Schutz.

Die RLS sind somit das Bindeglied zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der Belegschaft und den Präventionsstrategien, die von der
Arbeitgeber
. Ein gut funktionierender organisatorischer Mechanismus sieht daher die Beteiligung aller aktiven Elemente auf den verschiedenen Ebenen der Organisation der Produktionseinheit vor, was zu einer Sicherheit am Arbeitsplatz führt.

Zu den Grundrechten des Arbeitnehmers gehören die folgenden Punkte:

  • Schulungen zu tätigkeitsbezogenen Risiken.
  • Enthaltung von der Arbeit im Falle einer unterschätzten Gefahr.
  • Persönlicher medizinischer Check-up.
  • Inanspruchnahme von Aufsichtsorganen.
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ARBEITGEBER: DEFINITION

Scheitelpunkt der Pyramide der
Sicherheit am Arbeitsplatz
hat der Arbeitgeber einen Rahmen in der Gesetzgebung. Mit der Gesetzesverordnung 106/2009, die die Gesetzesverordnung 81/08 überarbeitet, wurden mehrere Neuerungen in diesem Bereich eingeführt. Nach dem Gesetz über die konsolidierte Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber der Inhaber des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer.

Ihre Aufgaben variieren je nach Geschäftskontext. Die gleiche Definition gilt für mehrere Bereiche. Er ist für die Organisation der Sicherheit und Prävention am Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zuständig. Diese Position wird von dem verantwortlichen Manager mit Ausgaben-, Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnissen im öffentlichen Bereich ausgeübt.

Die Aufgabe der Koordinierung der
Sicherheit am Arbeitsplatz
ist jedoch nicht allein Sache des Arbeitgebers. Auch hier kommt der Kontext in der organisatorischen Perspektive zum Tragen. Der Beamte, der keine leitende Funktion innehat, kann von der koordinierenden Führungsebene der Verwaltung als Führungskraft benannt werden.

Er übernimmt die Leitung des ihm zugewiesenen Geräts. In Abwesenheit eines Vorgesetzten spielt der Beamte die Rolle des Arbeitgebers. Anders verhält es sich jedoch mit der Rolle der Führungskräfte in den lokalen Behörden, die an das Beamtenstatut und das Kommunalstatut gebunden sind.

Unabhängig davon, ob es sich um ein öffentliches oder privates Unternehmen handelt, gibt es immer eine oberste Leitung, die die Prävention und die Sicherheit am Arbeitsplatz koordiniert. Für die Organisation der Sicherheit am Arbeitsplatz in Unternehmen sind Manager und Vorgesetzte unerlässlich. Diese Zahlen sind fakultativ, wenn es um kleine Realitäten geht. In mittelgroßen bis großen Unternehmen überträgt der Arbeitgeber einen Teil der Koordinierungslast auf untergeordnete Ebenen.

Die Führungskraft setzt dann die Vorgaben des Arbeitgebers in operative Maßnahmen um. Der Vorgesetzte nutzt die funktionale Macht, um die Erreichung der auf das Unternehmen abgestimmten Ziele zu koordinieren und sicherzustellen. Die verschiedenen Ebenen entsprechen also unterschiedlichen Verpflichtungen. Der Arbeitgeber muss:

  • Erstellen Sie das Dokument zur Risikobewertung.
  • Ernennung desRSPP (Risk Prevention and Protection Service Manager).

Falls vorhanden, kann der Geschäftsführer den
Arbeitgeber
in Bezug auf:

  • Benennung des behandelnden Arztes.
  • Benennung der für das erste Notfallmanagement zuständigen Mitarbeiter.
  • Anschaffung und Ausstattung von PSA.
  • Verwaltung der Ausbildung des Personals.
  • Ausarbeitung des DUVRI (Einheitliches Risikobewertungsdokument).
  • Überwachung und Anpassung der Anlagen.

Die Aufsichtsbehörden hingegen sind für die Überwachung und Koordinierung von Notfällen zuständig.

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SICHERHEITSSCHULUNG: WAS DER ARBEITGEBER TUN MUSS

Neben der notwendigen und angemessenen PSA-Ausrüstung und der technischen Auslegung der
Sicherheitsvorkehrungen
In der Industrie ist ein wichtiger Schritt die Schulung der Mitarbeiter auf den verschiedenen Ebenen der Koordinationspyramide.

Um eine angemessene Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, muss man sich auf standardisierte Protokolle stützen können. Die Einrichtung von Arbeitnehmern ist daher der wesentliche Treffpunkt, um den Kreis von Prävention und Risikomanagement am Arbeitsplatz zu schließen. Es stimmt zwar, dass mit großen Ehren auch schwere Lasten einhergehen, aber die größte organisatorische Last liegt beim Arbeitgeber und den ihn unterstützenden Führungskräften.

Schließlich ist die Gesetzesdekret. 106/2009 spricht deutlich. Das Präventionssystem muss notwendigerweise die Phasen der Erziehung, Information und Ausbildung umfassen. Der Ausbildungskanal muss in zwei Richtungen verlaufen. Einerseits geht es um die Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung von Arbeitsaufgaben, andererseits um den Schutz der persönlichen Sicherheit.

Dies muss notwendigerweise durch die Weitergabe von Konzepten und Begriffen geschehen, die den Verfahren der
Sicherheit am Arbeitsplatz
. Informationen müssen wesentliche Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen, da Risiken unvermeidbar sind, aber verringert werden können. In der Ausbildungsphase finden alle vorangegangenen Schritte ihre praktische Anwendung.

Dazu gehören die direkte Interaktion mit Maschinen, die korrekte Verwendung von PSA und die richtige Verwendung und Handhabung von Unfallverhütungsmitteln. Die Ausbildung umfasst daher sowohl den praktischen Ansatz in Routinearbeitssituationen als auch das Risikomanagement in Notfallsituationen.

Bestimmte Personen im Unternehmen müssen die Funktion von Ausbildern übernehmen. Neben den Führungskräften und Vorgesetzten sind auch der Arbeitsmediziner und der Dienst für Schutz und Prävention beteiligt. Die ordnungsgemäße Organisation des Netzes für Risikoprävention und -management hängt von der Koordinierung und Organisation durch die
Arbeitgeber
.

Das Management trägt auch die Informationslast gegenüber den Mitarbeitern. Gemäß der technischen Norm ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die zuständigen Stellen über bestehende Risiken zu informieren. Diese Informationen müssen allen Arbeitnehmern ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden.

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ZUSAMMENFASSUNG ZUR SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

Obwohl sich die Arbeit historisch nicht auf
Sicherheit am Arbeitsplatz
Im Zusammenhang mit dem Schutz vor berufsbedingten Risiken wurde schon so manche Information eingeführt. Die Dinge haben sich geändert, bis hin zur aktuellen TUSL. Die Maschine für die Sicherheit am Arbeitsplatz bietet Rechte, aber auch Pflichten für den Arbeitnehmer.

Der Grundsatz der Strafbarkeit gilt nämlich für den Arbeitnehmer, der einen Schaden verursacht, weil er die im Rahmen der Berufsausbildung erworbenen technischen und praktischen Kenntnisse über die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht beachtet hat. Andernfalls ist eine ärztliche Überwachung obligatorisch. Wichtige Garanten sind die RLS, die die Anforderungen des Arbeitsschutzes auf Seiten der Beschäftigten mit dem Angebot des Arbeitgebers verbinden.

Zu den unveräußerlichen Rechten des Arbeitnehmers gehören das Fernbleiben von der Arbeit, wenn er einer unberechenbaren Belastung ausgesetzt ist, die ärztliche Überwachung, die Möglichkeit des Einsatzes von Aufsichtspersonen und eine angemessene Schulung. Wie von der Gesetzesdekret. 106/2009ist der Arbeitgeber der Inhaber des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer.

Dies bedeutet eine direkte Verantwortung für die Sicherheit des Arbeitnehmers. Auch wenn es einige Unterschiede zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gibt, so sind es doch die Spitzenkräfte in der Organisationspyramide, die für die Straffheit des Systems sorgen.
Sicherheit am Arbeitsplatz
. Wichtige Elemente, vor allem in mittleren und großen Unternehmen, sind Führungskräfte und Untergebene.

Während der Arbeitgeber die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen erstellen und den RSPP ernennen muss, kann der Manager eine stellvertretende Rolle spielen, indem er die für die Organisation der Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlichen Personen ernennt, PSA beschafft, das Personal verwaltet, die DUVRI erstellt und die Einrichtungen überwacht.

Die Aufsichtsbehörden hingegen sind für die Überwachung und Koordinierung von Notfällen zuständig. Es ist daher Aufgabe der Unternehmensleitung, den Arbeitnehmern Schulungen, Informationen sowie technische und praktische Anweisungen zu geben. Die Theorie sollte mit praktischer Betreuung kombiniert werden. Die Information über Risiken ist eine Pflicht. Jede Komponente der Unternehmensrealität ist aus der Sicht der Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig.

Das unternehmerische Umfeld muss daher den Unternehmer, den Leiter der Produktionsabteilung, die
Technisches Büro
und die Arbeitskräfte. Von grundlegender Bedeutung ist das Betriebsumfeld. Auch das Design der
Sicherheitsvorkehrungen
für den industriellen Einsatz müssen auf Praktikabilität, Technologie und fundiertem Betriebs-Know-how beruhen. Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein unbedeutendes Detail und sollte ernst genommen werden.